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SG Berlin, 24.01.2007 - S 102 AS 3366/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung von bewilligtem Arbeitslosengeld II; Voraussetzungen für den Wegfall einer Leistungsberechtigung nach § 7 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wegen eines Auslandsaufenthalts; Voraussetzungen für die Annahme der Aufhebung eines gewöhnlichen Aufenthalts; ...
- Justiz Berlin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 28.07.1967 - 4 RJ 411/66
Gewöhnlicher Aufenthalt - Verweilen im Ausland - Ruhende Rente - Vorübergehende …
Auszug aus SG Berlin, 24.01.2007 - S 102 AS 3366/06
Dass durch die "zeitweilige Unterbrechung" (vgl. BSGE 27, 88, 89) von sechs Wochen der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt nicht aufgehoben ist bzw. ein zweiter gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht begründet wird, wird auch von dem Beklagten nicht in Frage gestellt (vgl. auch SG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2006 - S 34 AS 140/06 ER - SG Bayreuth, Urteil vom 3. Mai 2006 - S 5 AS 608/05 - jeweils zitiert nach Juris). - SG Bayreuth, 03.05.2006 - S 5 AS 608/05
Entfallen des Anspruches auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende …
Auszug aus SG Berlin, 24.01.2007 - S 102 AS 3366/06
Dass durch die "zeitweilige Unterbrechung" (vgl. BSGE 27, 88, 89) von sechs Wochen der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt nicht aufgehoben ist bzw. ein zweiter gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht begründet wird, wird auch von dem Beklagten nicht in Frage gestellt (vgl. auch SG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2006 - S 34 AS 140/06 ER - SG Bayreuth, Urteil vom 3. Mai 2006 - S 5 AS 608/05 - jeweils zitiert nach Juris). - SG Berlin, 18.01.2006 - S 34 AS 140/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - …
Auszug aus SG Berlin, 24.01.2007 - S 102 AS 3366/06
Dass durch die "zeitweilige Unterbrechung" (vgl. BSGE 27, 88, 89) von sechs Wochen der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt nicht aufgehoben ist bzw. ein zweiter gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht begründet wird, wird auch von dem Beklagten nicht in Frage gestellt (vgl. auch SG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2006 - S 34 AS 140/06 ER - SG Bayreuth, Urteil vom 3. Mai 2006 - S 5 AS 608/05 - jeweils zitiert nach Juris).